| Südschleswigscher Wählerverband
im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Kiel, 17-07-2008
Es gilt das gesprochene Wort
Tagesordnungspunkt: 18
Drucksache: 16/2149
Anke Spoorendonk:
Öffnungsklausel im Grundgesetz für Vereinbarungen zwischen Bund und
Ländern in der Minderheitenpolitik
Minderheitenpolitische Themen sind ein fester Bestandteil der Tagesordnung
dieses Hauses. Ebenso sind es Fragen der Bund-Länder-Beziehungen. Dass
beide Themenkonstellationen zusammentreffen, wie es jetzigen
Tagesordnungspunkt der Fall ist, ist allerdings eher selten.
Der SSW fordert mit dem vorliegenden Antrag die Landesregierung auf, sich
im Bundesrat aktiv für eine Öffnungsklausel im Grundgesetz einzusetzen,
die Bund-Länder-Vereinbarungen zur Umsetzung und Einhaltung
internationaler Verpflichtungen zum Minderheitenschutz auf eine
verfassungskonforme Grundlage stellt.
Der uns allen gut bekannte Bundestagsabgeordnete Wolfgang Börnsen hat
anlässlich des 10. Jahrestages der Zustimmung des Deutschen Bundestages
zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, jüngst
erklärt, dass: „eine zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmte
und ressortübergreifende Förderung der Kultur der autochthonen
Minderheiten [notwendig ist]“. Recht hat er.
Die aktuellen Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern Sachsen und
Brandenburg über das Finanzierungsabkommen für die Stiftung für das
sorbische Volk zeigen überdeutlich, wo die konkreten Umsetzungsdefizite
für eine moderne, den internationalen Verpflichtungen entsprechende
Minderheitenpolitik liegen. Der Bund betrachtet seine Unterstützung der
Sorben wohl immer noch als ein Übergangsphänomen kultureller Ostförderung
im Zuge der deutschen Einheit, was es definitiv nicht ist.
Ein dauerhaftes, nachhaltiges und gerade paritätisches Engagement des
Bundes wird sogar als nicht grundgesetzkonform angesehen, da es sich
überwiegend um kulturelle Aktivitäten handle, die gefördert würden. Kultur
ist nun wiederum Ländersache. Eine substantielle Bundesförderung für die
Minderheiten widerspräche somit latent der Verfassung. Die gute Intention
samt Verantwortlichkeit verpufft durch diese juristische Auslegung als
heiße Luft.
Die von Börnsen zu Recht geforderte abgestimmte Förderung der Minderheiten
kann nach unserer festen Überzeugung nur nachhaltig erreicht werden, wenn
die eingegangenen internationalen Verpflichtungen gleichwertig und gleich
verbindlich von Land und Bund wahrgenommen werden; also in geregelten
Bund-Länder-Vereinbarungen. Sonst endet es in einer Arbeitsteilung, die
zugespitzt formuliert heißt, die Länder sind für Vorspeise und
Hauptgericht allein verantwortlich und der Bund kümmert sich um das
grundgesetzkonforme Sahnehäubchen zum Dessert.
Minderheitenpolitik unterliegt sowohl formal, als auch inhaltlich einer
gesamtstaatlichen Verantwortung. Die zu fördernden kulturellen und
sprachlichen Aktivitäten sind unter dem Primat der Minderheiten- und
Menschenrechte zu sehen und nicht einer allgemeinen Kulturpolitik. Die
Länder haben ihre Aufgaben für den Schutz und die Förderung der
Minderheiten zu leisten. Der Bund muss hier aber gleichwertig Engagement
zeigen.
Mit der vom SSW vorgeschlagenen Öffnungsklausel würden wir eine Aufgaben
angemessene Lösung für das Problem finden. Wir würden gezielt und
abgrenzbar ansetzen und dabei die mehrheitlich getroffene Regelung für ein
Kooperationsverbot zwischen Bund und Länder grundsätzlich unberührt
lassen.
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SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Lars Erik Bethge, Pressesprecher
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