Bundeskanzlerin verweist auf Bedeutung der Minderheitenfragen in Europa

Die Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Angela Merkel, hat bei der jüngsten Sitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg eine Rede gehalten, in der sie - den Bundeskanzler Konrad Adenauer zitierend - den Europarat als das "Gewissen Europas" lobte. In ihrer halbstündigen Rede erwähnte die CDU-Politikerin auch die Situation der Minderheiten als wichtige europäische Fragestellung: "Dieses Thema stellt eine große Herausforderung für Europa und auch für die europäische Außenpolitik dar. Wir haben es weltweit und auch in Europa mit ungelösten Minderheitenkonflikten zu tun. Auf der einen Seite steht der Wunsch einzelner Bevölkerungsgruppen nach kultureller und politischer Selbstbestimmung. Dem steht auf der anderen Seite das Interesse von Staaten an der Wahrung ihrer territorialen Integrität entgegen. Auch in diesem Fall handelt es sich um Spannungsfelder, bei denen wir versuchen müssen, diese im konkreten Fall aufzulösen. Wie schaffen wir die Gratwanderung zwischen Autonomiebestrebungen und nationalem Zusammenhalt? Hierfür gibt es kein Patentrezept. Eines steht jedoch fest: Gewalt darf in keinem Fall die Antwort auf Kontroversen sein. Gewalt ist nicht vereinbar mit unseren grundlegenden Werten", erklärte Angela Merkel vor der Parlamentarischen Versammlung.

Die Bundeskanzlerin lobte die Arbeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte als vorbildlich und in seiner Art "weltweit einzigartig". Gleichzeitig - sekundiert mit Applaus durch die Abgeordneten - forderte sie die Staatsduma in Russland auf, mit der Ratifizierung des Zusatzprotokolls 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), eine Reform des Gerichtshofes zu ermöglichen. Denn bei den nicht weniger als 50.000 Klagen im Jahr bleiben sehr viele Fälle liegen - Ende 2007 waren rund 80.000 Fälle noch anhängig - und die Richter sind schier überfordert, ob des großen Andranges.

In der Rede machte die deutsche Bundeskanzlerin auch deutlich, dass die EU viel vom Europarat gelernt habe und lernen könne. Sie betrachte die beiden Institutionen als "komplementäre Einrichtung". Vor allem hob sie hervor, dass Deutschland sich bei der Verhandlung des EU-Vertrages von Lissabon dafür eingesetzt habe, dass die EU eine Rechtspersönlichkeit wird und damit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beitreten könne. Auch hier erhielt die Bundeskanzlerin Applaus, als sie forderte, dass die EU der EMRK beitreten sollte. Sie machte die Konsequenzen aus einem solchen Beitritt deutlich:

"Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union werden dann individuell vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Brüsseler Rechtsakte vorgehen können, wenn sie sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen. Auch das ist eine neue Qualität, die heute noch nicht gegeben ist. Die Brüsseler Rechtsakte sind sozusagen als solche noch nicht Gegenstand der Klagemöglichkeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wir hoffen natürlich nicht, dass diese Möglichkeit dann dauernd wahrgenommen werden muss, aber sie ist dann gegeben."


Jan Diedrichsen
Leiter des Sekrtariats der deutschen Minderheit an Regierung und Parlament in Kopenhagen und Beauftragter der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen.