Cottbus, den 27.03.2008
Pressemitteilung der sorbischen Vertreter im Stiftungsrat der Stiftung
für das sorbische Volk
Vertreter des sorbischen Volkes verlassen Stiftungsrat
In der heutigen Sitzung des Stiftungsrates der Stiftung für das
sorbische Volk in Cottbus erklärten die Vertreter des sorbischen Volkes
im Stiftungsrat die Aussetzung ihrer weiteren Mitwirkung bis zum
Zeitpunkt des Vorliegens eines Finanzierungsabkommens zwischen Bund und
Ländern auf der Basis eines einvernehmlichen Förderkonzeptes unter
Beachtung des Beschlusses des Stiftungsrates Nr. 283 vom 17. Januar 2008
sowie des Beschlusses des Bundesvorstandes der Domowina vom 12. März
2008.
Im o. g. Beschluss des Stiftungsrates heißt es unter anderem, dass die
sorbischen und kommunalen Vertreter im Stiftungsrat bei der Erarbeitung
des Finanzierungsabkommens einbezogen werden, dass die Klärung der
Zuständigkeit zwischen Bund und den Ländern Brandenburg und Sachsen auf
der Grundlage der Kritik des Bundesrechnungshofes in einer klaren
Stellungnahme der zuständigen Stellen des BKM (Bundesministerium für
Kultur und Medien) erwartet wird. Dies ist jedoch bisher nicht
geschehen. Mit Bezug auf den Beschluss des Bundesvorstandes der Domowina
vom 12. März wird den Forderungen im Zusammenhang mit dem „Memorandum
zur weiteren Existenz des sorbischen Volkes in der Bundesrepublik
Deutschland“ unmissverständlich Nachdruck verliehen.
Seitens der Bundesvertreter wurde heute bekannt gegeben, dass der
Zuschuss des Bundes in den nächsten fünf Jahren von 7,6 Mill. EUR um
jährlich 100.000 EUR gesenkt werden soll. Damit entsteht der Stiftung
bei einem Bedarf von 16,4 Mill. EUR bereits in diesem Jahr ein Defizit
von 800.000 EUR, im nächsten Jahr 1,5 Mill. EUR usw. Das bedeutet keine
Sicherung, sondern Abwicklung sorbischer Sprache und Kultur. Eine
Begründung für die jährliche Degression wurde nicht gegeben. Es gibt
zurzeit weder eine klare Antwort auf die vom Bundesrechnungshof
aufgeworfene Kritik der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, noch
eine Anpassung an die Kostenentwicklung in den Folgejahren. Die
drastische Unterfinanzierung der Stiftung hat zur Folge, dass
unverzichtbare Einrichtungen der Sorben geschlossen werden müssen.
Entscheidungen dieser Art können von den Sorben nicht mitgetragen
werden.